Gemischter unabhängiger Betrieb – muß nicht sein
Zitat: MIL, Aktenzeichen 44/1-6441/1/101, Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, S. 409
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„Um das den Planungen zugrunde liegende Verkehrsaufkommen von 360.000 Flugbewegungen mit einem Zweibahnsystem bewältigen zu können, ist es erforderlich, dass die beiden Bahnen unabhängig voneinander betrieben werden können.“ |
Der o. g. Beschluß schreibt keineswegs vor, beide Bahnen gemischt zu betreiben. Vielmehr lassen sich Hinweise finden, die auf das Gegenteil hindeuten, nämlich den entmischten unabhängigen Betrieb der Pisten. Die ICAO weist darauf hin, daß entmischter Betrieb – siehe London-Heathrow – unter Umständen die effizientere und erfolgreichere Betriebsart ist, wenngleich theoretische Studien scheinbar für den gemischten Betrieb sprechen. Ganz in diesem Sinne hat der festgestellte Plan für den BER die Trennung von ankommendem und abfliegendem Verkehr und ein möglichst kreuzungsfreies und zügiges Rollen am Boden zum Ziel. Zu diesem Zweck waren unter dem Vorfeld des Terminals 1 zwei Tunnel zum Transfer von Passagieren bzw. Gepäck geplant, die beide nicht gebaut wurden.
Um dennoch geparkte Luftfahrzeuge auf den Außenpositionen gegenüber dem Terminal 1 bedienen zu können, hat die Flughafengesellschaft drei im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Rollwege für Luftfahzeuge abschnittsweise gesperrt. Diese mißbräuchliche Nutzung von Flugbetriebsflächen als Betriebsstraße für Bodenverkehrsdienste soll die als Tunnel geplante Querung dieser Rollwege mehr schlecht als recht ersetzen. Damit werden drei wichtige Rollwege unterbrochen, auf denen Luftfahrzeuge vom nördlichen Teil des BER in den südlichen Teil oder umgekehrt rollen sollten. De facto wird damit der BER in zwei „virtuelle Höfe“ geteilt. Diese von der FBB GmbH willkürlich gesetzten Randbedingungen verhindern letztendlich die am Zielflughafen orientierte Auswahl der Startbahn und den entmischten Betrieb der beiden Pisten des BER.
Wohl um die Flughafengesellschaft zu unterstützen und die Bestrebungen nach entmischtem Betrieb einzudämmen, modifizierte die DFS GmbH einfach das Nutzungskonzept bei Schließung einer Bahn und verkaufte es sodann als ihr DROps-Konzept, allerdings nur für den Nachtflugbetrieb. Daraufhin hat die AG Betriebsregelung zwölf Varianten für den Nachtflugbetrieb modelliert, für den Normalbetrieb aber keine einzige. Die mit viel Tamtam propagierten DROps-Varianten für die Nacht würden aufgrund des während der Nachtruhe nur ausnahmsweise erlaubten Flugbetriebs zwangsläufig ins Leere laufen. Weshalb aber dedizierter Betrieb ausschließlich zur Nachtzeit durchführbar sein soll, dafür blieb die DFS GmbH bis heute jedwede stichhaltige Begründung schuldig.
Zwischenzeitlich erbrachten Fluglotsen der DFS GmbH den Gegenbeweis, daß DROps in Form von entmischtem unabhägigen Betrieb tagsüber durchführbar ist. Eine Aufzeichnung des Flugbetriebs vom 15. August 2022 zeigt, daß an einem normalen Werktag stundenlang die Südpiste des BER ausschließlich als Landebahn sowie die Nordpiste entsprechend als Startbahn unabhängig voneinander genutzt wurden. Die Behauptung, daß dedizierter Betrieb nur nachts durchführbar sei, entpuppte sich damit als dreiste Lüge.
Das Umweltbundesamt hielt die Behauptung, daß aus Kapazitätsgründen die Anwendung eines DROps-Konzepts außerhalb der Nachtzeit nicht möglich sei, von Anfang an für nicht schlüssig. Es empfahl daher schon 2012, daß die DFS GmbH rasch ein DROps-Konzept für den Flughafen BER ausarbeitet, das Vorschläge sowohl für den Tag als auch für die Nacht enthält. Dabei sind auch detaillierte Aussagen über die zu erwartende Fluglärmbelastung zu treffen. Ausdrücklich wird auch auf die wechselseitige Nutzung der Start- und Landebahnen in London-Heathrow hingewiesen.
Die Landesregierung Brandenburgs besteht nicht darauf, gleichzeitige Starts oder gleichzeitige Landungen am BER durchzuführen, wenn dies aufgrund des Verkehrsaufkommens operativ nicht erforderlich ist. Das Umweltministerium Brandenburgs unterstützt in seinem Bericht zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg das „Konzept Lorber“, indem es empfiehlt, das Konzept der flugbetriebsfreien Zeiten (Lärmpausen) für die einzelnen bahnbezogenen Betriebsrichtungen weiterzuverfolgen. Dennoch hatte die von der Staatskanzlei geleitete AG Betriebsregelung BER dedizierten Betrieb nur für die Nacht in Betracht gezogen. Noch befremdlicher wirkt es, daß sich das Landesamt für Umwelt (als Landesoberbehörde direkt dem Umweltministerium unterstellt) in der FLK gegen DROps in Form von entmischtem Parallelflugbetrieb positioniert.
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