DROps Kritik
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Fluglärmpausen statt Dauerbelästigung durch Fluglärm

DROps, dedizierter Betrieb der Pisten – was ist das?

Dedicated Runway Operations ist ein Sammelbegriff. Dieser faßt verschiedenartige Betriebsregimes zusammen, bei denen die Pisten eines Flughafens in bestimmter Art und Weise genutzt werden. Der Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Die Dedikation kann z. B. darin bestehen, daß man eine Bahn für Flüge nach Sichtflugregeln und die andere für Flüge nach Instrumentenflugregeln; eine Bahn als Betriebspiste und die andere als Reservepiste; oder durch entmischten Betrieb eine Bahn als Startbahn und die andere als Landebahn nutzt. Bis heute wurden der FLK insgesamt drei DROps-Konzepte für den BER zur Beratung vorgelegt:

  • BB-Modell aus Wildau ..... (entmischter unabhängiger Parallelflugbetrieb ohne wechselnde Pistenwidmung);
  • DROps der DFS GmbH ..... (Nachtflugbetrieb mit einer jeweils wechselnden Betriebs- und Reservepiste);
  • BER DROps-Verfahren ..... (entmischter unabhängiger Parallelflugbetrieb mit wechselnder Pistenwidmung).

Gemischter unabhängiger Betrieb – muß nicht sein

Zitat: MIL, Aktenzeichen 44/1-6441/1/101, Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, S. 409

„Um das den Planungen zugrunde liegende Verkehrsaufkommen von 360.000 Flugbewegungen mit einem Zweibahnsystem bewältigen zu können, ist es erforderlich, dass die beiden Bahnen unabhängig voneinander betrieben werden können.“


Der o. g. Beschluß schreibt keineswegs vor, beide Bahnen gemischt zu betreiben. Vielmehr lassen sich Hinweise finden, die auf das Gegenteil hindeuten, nämlich den entmischten unabhängigen Betrieb der Pisten. Die ICAO weist darauf hin, daß entmischter Betrieb – siehe London-Heathrow – unter Umständen die effizientere und erfolgreichere Betriebsart ist, wenngleich theoretische Studien scheinbar für den gemischten Betrieb sprechen. Ganz in diesem Sinne hat der festgestellte Plan für den BER die Trennung von ankommendem und abfliegendem Verkehr und ein möglichst kreuzungsfreies und zügiges Rollen am Boden zum Ziel. Zu diesem Zweck waren unter dem Vorfeld des Terminals 1 zwei Tunnel zum Transfer von Passagieren bzw. Gepäck geplant, die beide nicht gebaut wurden.

Um dennoch geparkte Luftfahrzeuge auf den Außenpositionen gegenüber dem Terminal 1 bedienen zu können, hat die Flughafengesellschaft drei im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Rollwege für Luftfahzeuge abschnittsweise gesperrt. Diese mißbräuchliche Nutzung von Flugbetriebsflächen als Betriebsstraße für Bodenverkehrsdienste soll die als Tunnel geplante Querung dieser Rollwege mehr schlecht als recht ersetzen. Damit werden drei wichtige Rollwege unterbrochen, auf denen Luftfahrzeuge vom nördlichen Teil des BER in den südlichen Teil oder umgekehrt rollen sollten. De facto wird damit der BER in zwei „virtuelle Höfe“ geteilt. Diese von der FBB GmbH willkürlich gesetzten Randbedingungen verhindern letztendlich die am Zielflughafen orientierte Auswahl der Startbahn und den entmischten Betrieb der beiden Pisten des BER.

Wohl um die Flughafengesellschaft zu unterstützen und die Bestrebungen nach entmischtem Betrieb einzudämmen, modifizierte die DFS GmbH einfach das Nutzungskonzept bei Schließung einer Bahn und verkaufte es sodann als ihr DROps-Konzept, allerdings nur für den Nachtflugbetrieb. Daraufhin hat die AG Betriebsregelung zwölf Varianten für den Nachtflugbetrieb modelliert, für den Normalbetrieb aber keine einzige. Die mit viel Tamtam propagierten DROps-Varianten für die Nacht würden aufgrund des während der Nachtruhe nur ausnahmsweise erlaubten Flugbetriebs zwangsläufig ins Leere laufen. Weshalb aber dedizierter Betrieb ausschließlich zur Nachtzeit durchführbar sein soll, dafür blieb die DFS GmbH bis heute jedwede stichhaltige Begründung schuldig.


Entmischter unabhängiger Betrieb am BER | Videoaufzeichnung

Zwischenzeitlich erbrachten Fluglotsen der DFS GmbH den Gegenbeweis, daß DROps in Form von entmischtem unabhägigen Betrieb tagsüber durchführbar ist. Eine Aufzeichnung des Flugbetriebs vom 15. August 2022 zeigt, daß an einem normalen Werktag stundenlang die Südpiste des BER ausschließlich als Landebahn sowie die Nordpiste entsprechend als Startbahn unabhängig voneinander genutzt wurden. Die Behauptung, daß dedizierter Betrieb nur nachts durchführbar sei, entpuppte sich damit als dreiste Lüge.

Das Umweltbundesamt hielt die Behauptung, daß aus Kapazitätsgründen die Anwendung eines DROps-Konzepts außerhalb der Nachtzeit nicht möglich sei, von Anfang an für nicht schlüssig. Es empfahl daher schon 2012, daß die DFS GmbH rasch ein DROps-Konzept für den Flughafen BER ausarbeitet, das Vorschläge sowohl für den Tag als auch für die Nacht enthält. Dabei sind auch detaillierte Aussagen über die zu erwartende Fluglärmbelastung zu treffen. Ausdrücklich wird auch auf die wechselseitige Nutzung der Start- und Landebahnen in London-Heathrow hingewiesen.

Die Landesregierung Brandenburgs besteht nicht darauf, gleichzeitige Starts oder gleichzeitige Landungen am BER durchzuführen, wenn dies aufgrund des Verkehrsaufkommens operativ nicht erforderlich ist. Das Umweltministerium Brandenburgs unterstützt in seinem Bericht zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg das „Konzept Lorber“, indem es empfiehlt, das Konzept der flugbetriebsfreien Zeiten (Lärmpausen) für die einzelnen bahnbezogenen Betriebsrichtungen weiterzuverfolgen. Dennoch hatte die von der Staatskanzlei geleitete AG Betriebsregelung BER dedizierten Betrieb nur für die Nacht in Betracht gezogen. Noch befremdlicher wirkt es, daß sich das Landesamt für Umwelt (als Landesoberbehörde direkt dem Umweltministerium unterstellt) in der FLK gegen DROps in Form von entmischtem Parallelflugbetrieb positioniert.

Entmischter unabhängiger Betrieb – so oft und so lange wie möglich

Laut Studie der Flughafengesellschaft können auf einer Bahn mindestens 35 Starts pro Stunde abgewickelt werden. Auch die Genehmigungsbehörde nennt diese Zahl. Frühestens bei Überschreiten dieser Anzahl pro Stunde sind zeitgleiche Starts auf beiden Pisten erforderlich. Insofern muß der DFS GmbH widersprochen werden, DROps sei nur nachts durchführbar. Es kommt vielmehr darauf an, daß dieser in einer geeigneten Form durchgeführt wird und bei Notwendigkeit jederzeit zum gemischten Parallelflugbetrieb gewechselt werden kann.

Um das Verkehrsaufkommen bewältigen zu können, müssen beide Bahnen unabhängig voneinander betrieben werden. Wer beim DROps eine Bahn brachliegen lassen will, verhindert damit entmischten Parallelflugbetrieb zur normalen Betriebszeit und belästigt die Betroffenen mehr als nach den Umständen unvermeidbar. Es macht bei gleichem energieäquivalenten Dauerschallpegel einen Unterschied, ob infolgedessen die Belästigung von früh am Morgen bis in die Nacht oder nur die halbe tägliche Betriebszeit andauert.

Das BER DROps-Verfahren ermöglicht es, zur normalen Betriebszeit entmischten Parallelflugbetrieb mit demselben Paket unabhängiger Flugverfahren zu realisieren, mit dem in Spitzenverkehrszeiten gemischter Betrieb durchgeführt werden soll. Solch ein Paket unabhängiger Flugverfahren ist sogar dann zu gebrauchen, wenn im Falle einer blockierten Piste nur eingeschränkter Betrieb möglich ist. DROps kann also außerhalb der Spitzenverkehrszeiten durch unabhängigen entmischten Parallelflugbetrieb zum aktiven Lärmschutz beitragen.

Webpräsenz Achim Lorber | Stand: 12.10.2022

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