BER DROps-Verfahren
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Das BER DROps-Verfahren

Vorschlag zum aktiven Lärmschutz für die Anrainergemeinden des BER
und zur Erhöhung der Flugsicherheit

DROps steht für Dedicated Runway Operations, das heißt dedizierter respektive gewidmeter Betrieb der Pisten.

Nach Ansicht des damaligen Ministerpräsidenten, Herrn Platzeck, ist mit einem klugen Betriebsverfahren bei zwei Start- und Landebahnen zu erreichen, daß außerhalb der Stoßzeiten Menschen, die unter den Flugrouten der einen Bahn leben, Ruhe bekommen, weil nur die andere genutzt wird. Umweltbundesamt und Landesumweltministerium befürworten flugbetriebsfreie Zeiten bzw. Erholungspausen für die einzelnen bahnbezogenen Betriebsrichtungen, die durch einen entmischten Flugbetrieb möglich werden.

Das BER DROps-Verfahren ist solch ein Betriebsverfahren, das mit entmischtem unabhängigem Betrieb der Pisten dazu beitragen soll, keinen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch den Flugbetrieb des BER zu belästigen. Außerdem würde damit das stellenweise zu hohe Kollisionspotential gesenkt und dabei weder die Durchsatzrate der Start- und Landebahnen noch die wirtschaftliche Perspektive des Flughafens beeinträchtigt.

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Eine echte Option für BER – entmischter unabhängiger Betrieb der Pisten

Entmischter unabhängiger Betrieb ist am BER nur in Kombination mit wechselnder Widmung der Pisten akzeptabel. Der Vorschlag aus Wildau, entmischten Parallelflugbetrieb ohne wechselnde Widmung der Pisten durchzuführen, war ein erster Schritt, stieß aber zur 81. Sitzung der „Fluglärmkommission“ (FLK) auf Ablehnung. Die FLK erkannte, daß das Wildauer Konzept den Lärmteppich zwar beachtlich verkleinert, die Belastung aber für viele dann noch immer betroffene Menschen unzumutbar verdoppelt hätte. Das BER DROps-Verfahren korrigiert dieses Manko durch ausgeklügelten Gebrauch der verordneten Flugverfahren. Etliche Diskussionen in den Anrainergemeinden des Flughafens widerspiegeln sich mit ihren Anregungen in diesem Betriebsverfahren, dem London-Heathrow als Lehrbeispiel diente. Das Video zeigt, wie der entmischte Parallelflugbetrieb mit wechselnder Widmung der Pisten tagsüber auf einem der effizientesten Flughäfen der Welt gehandhabt wird. (siehe auch Testbetrieb operationeller Freiräume - Abschlußbericht (engl.), Künftige Anwendung operationeller Freiräume - Zusatzbericht (engl.))


Video

Das BER DROps-Verfahren wurde im Januar 2013 eingereicht. Die FLK beauftragte die AG Betriebsregelung BER der Landesregierung im Mai 2014, den Vorschlag zu prüfen. Seitdem verstaubt er in der Ablage. Deshalb beschloß die Kommission auf ihrer 96. Sitzung, das Konzept durch externe Fachleute begutachten zu lassen. Die Regierung Brandenburgs sträubt sich zu Unrecht, die Kosten dafür zu tragen. Um die Landesregierung in dieser Hinsicht umzustimmen, bat die Stadt Mittenwalde den Petitionsausschuß des Landtags Brandenburg um Unterstützung. Schließlich verlangt das Luftverkehrsgesetz, daß die durch die Sitzungen entstehenden Kosten das Land trägt, in dessen Gebiet der Flugplatz liegt. Letzten Endes wurde die Petition ohne weitere Anhörung abschlägig beschieden.

Wie kann es weitergehen?

Bei Sanierungsarbeiten im Bereich der Nordbahn nutzte die FBB GmbH zum wiederholten Mal über Monate hinweg ausschließlich die südliche Start- und Landebahn des BER. Welche Änderung der Fluglärmbelastung sich einstellt, wenn nur auf der Südbahn gestartet oder gelandet wird, war je nach Wohnort sowohl be- als auch entlastend für die Anrainer des BER spürbar. Leider hat die FLK noch nicht die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und die beiden zuständigen Luftfahrtbehörden dahingehend beraten können, wie die Belastung mit einem klugen Betriebsverfahren abwechselnd verteilt und damit die Belästigung durch Fluglärm eingeschränkt werden kann.

  • Zuerst sollte die grundsätzliche Umsetzbarkeit des BER DROps-Verfahrens bestätigt werden, um jederzeit die Flüge gemäß festgestelltem Plan – ca. 83 pro Stunde bzw. 360.000 p. a. – abwickeln zu können.
  • Als nächstes könnte das Umweltbundesamt ein modifiziertes Datenerfassungssystem (DES) erstellen, die Anzahl der Betroffenen in 1 dB-Schritten ermitteln und eine lärmfachliche Bewertung abgeben.
  • Abschließend würde die FLK bestimmungsgemäß darüber beraten und ein Betriebsverfahren vorschlagen, bei dem keiner mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch den Flugbetrieb des BER belästigt wird.

Sowohl die Beschlüsse des brandenburgischen Landtags vom 01.09.2011 und der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge (FLK) vom 19.09.2016 als auch die Antwort der Landesregierung vom 29.05.2012 auf eine Kleine Anfrage im Landtag Brandenburg unterstützen dieses Vorgehen.

Sollten mit dem BER DROps-Verfahren in Spitzenstunden nicht alle Flugbewegungen abgewickelt werden können, bleibt immer noch die Möglichkeit, zu versuchen, stündlich bis zu ca. 83 Flüge im gemischten Betrieb abzuwickeln. Eine differenzierte Nutzung der verordneten An- und Abflugverfahren ermöglicht es, die unabhängigen Betriebsarten (entmischt / halb gemischt / gemischt) entsprechend des Luftverkehrsaufkommens bedarfsgerecht zu wechseln. Zusätzliche Flugverfahren sind dazu nicht erforderlich.

Dieser Modus Vivendi läßt sich durchaus mit allen anderen Rahmenbedingungen des BER und insbesondere mit dem Planfeststellungsbeschluß zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vereinbaren.

Webpräsenz Achim Lorber | Stand: 24.03.2022

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