BER DROps-Verfahren
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BER DROps-Verfahren als getrennter Parallelbetrieb

Vorschlag zum aktiven Lärmschutz für die Anrainergemeinden des BER

Nach Ansicht des damaligen Ministerpräsidenten, Herrn Platzeck, ist mit einem klugen Betriebsverfahren bei zwei Start- und Landebahnen zu erreichen, dass Menschen, die unter den Flugrouten der einen Bahn leben, Ruhe bekommen, weil nur die andere genutzt wird. Umweltbundesamt und Landesumweltministerium befürworten flugbetriebsfreie Zeiten bzw. Erholungspausen für die einzelnen bahnbezogenen Betriebsrichtungen, die durch getrennten Parallelbetrieb möglich werden.

Die Abkürzung DROps steht für Dedicated Runway Operations. Diese umfasst verschiedenartige Betriebsregimes, bei denen die Pisten eines Flughafens dediziert, also durch Widmung für einen bestimmten Zweck genutzt werden. So kann man z. B. eine Bahn für Flüge nach Sichtflugregeln und die andere für Flüge nach Instrumentenflugregeln; eine Bahn als Betriebspiste und die andere als Reservepiste; oder bei getrenntem Parallelbetrieb eine Bahn als Startbahn und die andere als Landebahn nutzen. Das BERDROps-Verfahren ist ein Betriebskonzept, das durch getrennten Parallelbetrieb dazu beitragen soll, keinen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch den Flugbetrieb des BER zu belästigen. Verbunden damit könnte durch segmentierte Anflüge die Anzahl der vom Flugverkehr betroffenen Menschen auch am Tage um mehrere Zehntausend gesenkt werden. Als willkommener Nebeneffekt wäre eine signifikante CO2‑Einsparung durch vermehrt durchführbare CDA-Verfahren beim Anflug auf den BER möglich. Außerdem würde das stellenweise zu hohe Konfliktpotential gesenkt und dabei weder die Durchsatzrate der Start- und Landebahnen noch die wirtschaftliche Perspektive des Flughafens beeinträchtigt.

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Eine echte Option für BER – getrennter Parallelbetrieb

Getrennter Parallelbetrieb ist am BER nur in Kombination mit wechselnder Widmung der Pisten akzeptabel. Der Vorschlag aus Wildau, getrennten Parallelbetrieb ohne wechselnde Widmung der Pisten durchzuführen, war ein erster Schritt, stieß aber zur 81. Sitzung der „Fluglärmkommission“ (FLK) auf Ablehnung. Die FLK erkannte, dass das Wildauer Konzept den Lärmteppich zwar beachtlich verkleinert, die Belastung aber für viele dann noch immer betroffene Menschen unzumutbar verdoppelt hätte. Das BER DROps-Verfahren korrigiert dieses Manko durch ausgeklügelten Gebrauch der festgelegten Flugverfahren. In diesem Betriebskonzept, dem London-Heathrow als Vorbild diente, widerspiegeln sich auch etliche Anregungen aus Diskussionen in den Anrainergemeinden des BER. Das Video zeigt, wie getrennter Parallelbetrieb mit wechselnder Widmung der Pisten auf einem der effizientesten Flughäfen der Welt gehandhabt wird.


Video

Das BER DROps-Verfahren wurde im Januar 2013 eingereicht. Im Mai 2014, zur 90. Sitzung beauftragte die FLK die AG Betriebsregelung BER der Landesregierung, das Konzept zu prüfen. Aber die AG verfolgte lediglich ein DROps-Konzept für besonders genehmigte Flüge während der Nacht und ignorierte beharrlich den Auftrag der FLK, das BER DROps-Verfahren aus Mittenwalde zu bewerten. Daher fasste die Kommission auf ihrer 96. Sitzung den Beschluss, durch externe Fachleute konkret das BER DROps-Verfahren begutachten zu lassen. Die übergriffige Antwort der Landesregierung Brandenburgs auf den Beschluss 96-146-2016 verlangt, dass er sich insbesondere den Ergebnissen der AG Betriebsregelung BER zuordnen lassen sollte. Damit hintertreibt sie die Arbeit der FLK. Mit einer Petition an den Landtag Brandenburgs bat Mittenwalde um Unterstützung, die Landesregierung diesbezüglich umzustimmen. Letzten Endes wurde die Petition ohne weitere Anhörung abschlägig beschieden. Die von der FLK gewünschte Begutachtung des BER DROps-Verfahrens drohte in Vergessenheit zu geraten. Mittenwalde musste also einen weiteren Impuls für die lärmfachlichen Bewertung des BER DROps-Verfahrens zu setzen. Dafür solte die DFS mit der Ausarbeitung eines konkurrierenden DROps-Konzepts beauftragt werden. Für einen Vergleich hätte es auch die noch offene lärmfachliche Bewertung gebraucht. Doch die FLK beließ es bei der bisherigen Beschlusslage.

Wie kann es weitergehen?

Bei Sanierungsarbeiten im Bereich der Nordbahn nutzte die FBB GmbH zum wiederholten Mal über Monate hinweg ausschließlich die südliche Start- und Landebahn des BER. Welche Änderung der Fluglärmbelastung sich einstellt, wenn nur auf der Südbahn gestartet oder gelandet wird, war je nach Wohnort sowohl be- als auch entlastend für die Anrainer des BER spürbar. Leider hat die FLK noch nicht die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und die beiden zuständigen Luftfahrtbehörden dahingehend beraten können, wie die Belastung mit einem klugen Betriebsverfahren abwechselnd verteilt und damit die Belästigung durch Fluglärm eingeschränkt werden kann.

  • Die grunsätzliche Umsetzbarkeit des getrennten Parallelbetriebs am Flughafenstandort BER ist bewiesen. Somit empfiehlt es sich in mehrfacher Hinsicht, das BER DROps-Verfahren weiterzuverfolgen.
  • Als nächstes müsste das Umweltbundesamt ein modifiziertes Datenerfassungssystem (DES) erstellen, die Anzahl der Betroffenen in 1 dB-Schritten ermitteln und eine lärmfachliche Bewertung abgeben.
  • Anschließend könnte die FLK bestimmungsgemäß darüber beraten und ein Betriebsverfahren vorschlagen, bei dem keiner mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch den Flugbetrieb des BER belästigt wird.

Sowohl die Beschlüsse des brandenburgischen Landtags vom 01.09.2011 sowie der FLK vom 19.09.2016 als auch die Antwort der Landesregierung vom 29.05.2012 auf eine Kleine Anfrage unterstützen dieses Vorgehen.

Sollten stündlich im getrennten Parallelbetrieb keine 83 Flugbewegungen abgewickelt werden können, bleibt immer noch, es im gemischten Parallelbetrieb zu versuchen. Die differenzierte Nutzung der vorhandenen Flugverfahren ermöglicht es, bedarfsgerecht den Parallelbetrieb der Pisten (getrennt / halb gemischt / gemischt) entsprechend des Verkehrsaufkommens umzustellen. Zusätzliche Ab- und Anflugverfahren sind dafür nicht erforderlich.

Dieser Modus Vivendi lässt sich durchaus mit allen anderen Rahmenbedingungen des BER und insbesondere mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vereinbaren.

Webpräsenz Achim Lorber | Stand: 15.05.2026

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