Wie kann es weitergehen?
Bei Sanierungsarbeiten im Bereich der Nordbahn nutzte die FBB GmbH zum wiederholten Mal über Monate hinweg ausschließlich die südliche StÄnderung der Fluglärmbelastung sich einstellt, wenn nur auf der Südbahn gestartet oder gelandet wird, war je nach Wohnort sowohl be- als auch entlastend für die Anrainer des BER spürbar. Leider hat die FLK noch nicht die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und die beiden zuständigen Luftfahrtbehörden dahingehend beraten können, wie die Belastung mit einem klugen Betriebsverfahren abwechselnd verteilt und damit die Belästigung durch Fluglärm eingeschränkt werden kann.
- Die grunsätzliche Umsetzbarkeit des getrennten Parallelbetriebs am Flughafenstandort BER ist bewiesen. Somit empfiehlt es sich in mehrfacher Hinsicht, das BER DROps-Verfahren weiterzuverfolgen.
- Als nächstes müsste das Umweltbundesamt ein modifiziertes Datenerfassungssystem (DES) erstellen, die Anzahl der Betroffenen in 1 dB-Schritten ermitteln und eine lärmfachliche Bewertung abgeben.
- Anschließend könnte die FLK bestimmungsgemäß darüber beraten und ein Betriebsverfahren vorschlagen, bei dem keiner mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch den Flugbetrieb des BER belästigt wird.
Sowohl die Beschlüsse des brandenburgischen Landtags vom 01.09.2011 und der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge (FLK) vom 19.09.2016 als auch die Antwort der Landesregierung vom 29.05.2012 auf eine Kleine Anfrage im Landtag Brandenburg unterstützen dieses Vorgehen.
Sollten stündlich im getrennten Parallelbetrieb keine 83 Flugbewegungen abgewickelt werden können, bleibt immer noch, es im gemischten Parallelbetrieb zu versuchen. Die differenzierte Nutzung der vorhandenen Flugverfahren ermöglicht es, bedarfsgerecht den Parallelbetrieb der Pisten (getrennt / halb gemischt / gemischt) entsprechend des Verkehrsaufkommens umzustellen. Zusätzliche Ab- und Anflugverfahren sind dafür nicht erforderlich.
Dieser Modus Vivendi lässt sich durchaus mit allen anderen Rahmenbedingungen des BER und insbesondere mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vereinbaren.
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