Wie kann es weitergehen?
Bei Sanierungsarbeiten im Bereich der Nordbahn nutzte die FBB GmbH zum wiederholten Mal über Monate hinweg ausschließlich die südliche Start- und Landebahn des BER. Welche Änderung der Fluglärmbelastung sich einstellt, wenn nur auf der Südbahn gestartet oder gelandet wird, war je nach Wohnort sowohl be- als auch entlastend für die Anrainer des BER spürbar. Leider hat die FLK noch nicht die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und die beiden zuständigen Luftfahrtbehörden dahingehend beraten können, wie die Belastung mit einem klugen Betriebsverfahren abwechselnd verteilt und damit die Belästigung durch Fluglärm eingeschränkt werden kann.
- Zuerst sollte die grundsätzliche Umsetzbarkeit des BER DROps-Verfahrens bestätigt werden, um jederzeit die Flüge gemäß festgestelltem Plan – ca. 83 pro Stunde bzw. 360.000 p. a. – abwickeln zu können.
- Als nächstes könnte das Umweltbundesamt ein modifiziertes Datenerfassungssystem (DES) erstellen, die Anzahl der Betroffenen in 1 dB-Schritten ermitteln und eine lärmfachliche Bewertung abgeben.
- Abschließend würde die FLK bestimmungsgemäß darüber beraten und ein Betriebsverfahren vorschlagen, bei dem keiner mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch den Flugbetrieb des BER belästigt wird.
Sowohl die Beschlüsse des brandenburgischen Landtags vom 01.09.2011 und der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge (FLK) vom 19.09.2016 als auch die Antwort der Landesregierung vom 29.05.2012 auf eine Kleine Anfrage im Landtag Brandenburg unterstützen dieses Vorgehen.
Sollten mit dem BER DROps-Verfahren in Spitzenstunden nicht alle Flugbewegungen abgewickelt werden können, bleibt immer noch die Möglichkeit, zu versuchen, stündlich bis zu ca. 83 Flüge im gemischten Betrieb abzuwickeln. Eine differenzierte Nutzung der verordneten An- und Abflugverfahren ermöglicht es, die unabhängigen Betriebsarten (entmischt / halb gemischt / gemischt) entsprechend des Luftverkehrsaufkommens bedarfsgerecht zu wechseln. Zusätzliche Flugverfahren sind dazu nicht erforderlich.
Dieser Modus Vivendi läßt sich durchaus mit allen anderen Rahmenbedingungen des BER und insbesondere mit dem Planfeststellungsbeschluß zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vereinbaren.
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