Sicherheitsstatus der Q‑Abflugverfahren via POBAM fraglich
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) will von Risiken nichts wissen
Zitat: DFS GmbH, Vortrag zur 71. Sitzung der FLK, S. 22
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Zitat: BAF, Aktenzeichen LFR/1.3.10/0013/11, Festlegung von Flugverfahren für BER, S. 64/65
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„Abflugrouten für Abflüge bei Ostwindwetterlagen von der Südbahn [...] Die Simulationsauswertung ergab bei [...] frühem Abdrehen nach Süden und danach Westen ein um 72% höheres Konfliktpotential mit den anfliegenden Luftfahrzeugen im rechten Gegenanflug gegenüber einem längeren Geradeausflug. Eine ordnungsgemäße und flüssige Betriebsdurchführung ist durch die Erhöhung des Konfliktpotenzials nicht mehr gewährleistet.“ |
„Von der südl. Piste in BR 07 zum Punkt LULUL [...] Die DFS hat dieses Verfahren im Rahmen der am 26.09.2011 vorgestellten Optimierung durch ein noch früheres Abdrehen nach Süden sogar noch geringfügig verbessern können. Es wird zwar nach Ermittlungen der DFS zu betrieblichen Einschränkungen bei Anflügen kommen können, die regelmäßig nicht mit einem kontinuierlichen Sinkflug zur Landung gebracht werden können.“ |
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Eine Situation, in der sich Luftfahrzeuge auf Kollisionskurs zu sehr annähern, nennt man einen potentiellen Konflikt. Die Zahl der Konflikte ist bei den Q‑Abflugverfahren um ein Vielfaches höher als bei den Z‑Abflugverfahren. Wird der Steigflug bis Flughöhe 3050 m nicht mit mindestens 10 % durchgeführt, erhöht sich das Konfliktpotential zusätzlich. Deshalb warnte die DFS GmbH im Januar 2011 aufgrund ihrer Simulationsergebnisse, daß eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung nicht mehr gewährleistet ist. Auch eine später durchgeführte Sicherheitsbewertung, die eigentlich einen weiteren Vorschlag zu nicht ICAO konformen Abflugverfahren untersuchen sollte, bescheinigte einigen vom BAF bereits verordneten Abflugverfahren erhebliche Sicherheitsmängel. Und außerdem hat eine entsprechende Warnung der Stadt Mittenwalde an die FLK sowie die Landesluftfahrtbehörde, die DFS GmbH und das BAF auf die Kluft zwischen Verordnung und Umsetzbarkeit hingewiesen.
Wie sieht es nun im praktischen Flugbetrieb aus? Seit Juni 2021 sind die Probleme offenkundig. Abweichungen von der Mindeststeigrate und vom Flugweg sind zur alltäglichen Unsitte geworden. Es kommt zu potentiellen Konflikten, die notgedrungen in einem abrupten Ausweichmanöver enden. Die Auswertung der Flugverlaufsdaten zeigt, daß der Steigflug nicht wie vorgeschrieben mit mindestens 10,0 % (610 ft/NM) durchgeführt wird. Viele unterschreiten diesen Mindestwert sogar mehrfach. Die seitliche Abweichung vom Sollflugweg ist teilweise so groß, daß nach dem Start der vom BAF genehmigte Korridor des Abflugverfahrens nahe Waltersdorf verlassen und dabei im Umkreis um den Antennenmast auf dem Funkerberg in Königs Wusterhausen die für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln geltende Mindesthöhe unterschritten wird. Weit über 95 % dieser Abflüge befolgen die Q‑Abflugverfahren via POBAM nicht!
Das BAF wird ständig über alle Verfehlungen informiert. Von Amts wegen wird aber deutlich mehr Bemühen gezeigt, darüber hinwegzusehen, anstatt pflichtgemäß als Ordnungsbehörde die Luftverkehrs-Ordnung durchzusetzen. Diesbezügliche Fach- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerden führten beim BAF bislang noch nicht zu einem Einsehen.
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